Konfliktlösung mit anwaltlicher Hilfe
aktualisiert am 31.01.24 von Dr. Fritz Osthold Fachanwalt für Familienrecht
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Hier finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wann ist eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll?
- Welche Tätigkeiten umfasst die anwaltliche Hilfe noch?
- Was sind die Vorteile einer anwaltlichen Beratung?
- Ist eine gemeinsame Beratung im Falle einer Trennung möglich?
- Welche Wirkungen haben Vereinbarungen, die mit anwaltlicher Hilfe geschlossen werden?
- Welche Kosten fallen für die anwaltliche Tätigkeit an?
Wann ist eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll?
Anwaltliche Erstberatung bei Trennung fast immer sinnvoll
Im Falle einer Trennung sind häufig eine Vielzahl von Sach- und Rechtsfragen zu klären, die sich oft gegenseitig beeinflussen. Wer in der gemeinsamen Eigentumswohnung bleibt, bekommt unter Umständen weniger Unterhalt. Wer die Kinder betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil. Die Wirkungen einzelner Entscheidungen können oft nicht selbstständig überblickt werden und manche Fragen sind auch rechtlich sehr kompliziert.
Ob man einen „einfachen Fall“ hat, kann man meistens nicht selbst erkennen. Daher ist es hilfreich, mit anwaltlicher Unterstützung die Sach- und Rechtslage für anstehende Entscheidungen zu klären. Zudem kann es auch darum gehen, Fehler bei der eigenen Interessenwahrnehmung zu vermeiden, insbesondere, wenn sich der andere Teil bereits anwaltlich vertreten lässt.
Kosten der anwaltlichen Erstberatung
Die Erstberatung ist nicht besonders teuer, da die Kosten für ein mündliches Gespräch maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer betragen, wenn nicht individuell etwas anderes vereinbart wird. Bei einem geringen Einkommen kann auch ein Anspruch auf Beratungshilfe bestehen. Dann fallen für die Erstberatung nur Kosten in Höhe von 15 € an.
Argumente für eine anwaltliche Erstberatung im Trennungsfall
Unterstützung bei rationaler statt emotionaler Entscheidungsfindung
Häufig bestehen in der Trennungsphase emotionale Ausnahmesituationen, welche die eigenen Einschätzungen und Entscheidungen beeinträchtigen können, insbesondere wenn das Verhältnis zwischen den Partnern belastet oder schwierig ist. Durch eine anwaltliche Erstberatung kann Unsicherheit abgebaut und Klarheit in Bezug auf die eigenen Handlungsoptionen erlangt werden. Viele Menschen empfinden es als entlastend, sich jemandem anzuvertrauen, der die Sache objektiv beurteilen kann, sich aber gleichzeitig nach außen hin schützend vor einen selbst stellt. Mit fachkundiger Hilfe und Anleitung ist es dann oft einfacher, selbst die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Individuelle Beratung bezogen auf den konkreten Einzelfall
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt wird sich mit Ihrem konkreten Fall beschäftigen, die für Sie relevanten Aspekte prüfen und Lösungsvorschläge machen. Insbesondere Fachanwälte im Familienrecht verfügen über tiefgehende Kenntnisse und können Sie zu Rechtsfragen besser beraten als Jugendämter oder Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Im Internet oder über Bekannte erhält man teilweise Informationen, die für die eigenen Probleme gar nicht passen oder unvollständig sind. Hingegen können gute Erstberatungen, die mehrere Stunden dauern können, bereits einen sehr tiefen Einblick in die eigene Situation geben und Lösungen für das weitere Vorgehen bieten. Die Erstberatung kann auch in der Erkenntnis münden, dass derzeit keine anwaltliche Vertretung nötig ist oder sich eine außergerichtliche Mediation anbietet.
Erstberatung im Falle einer geplanten Scheidung
Da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang für den antragstellenden Ehepartner besteht, muss der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, anwaltlich vertreten sein. Aber auch für den anderen Ehepartner ist es in diesem Fall sinnvoll, wenigstens eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, da man im Scheidungsverfahren ohne anwaltliche Vertretung nur stark eingeschränkt Erklärungen abgeben kann. Sobald Scheidungsfolgesachen zusammen mit dem Scheidungsverfahren anhängig gemacht werden, besteht für diese Sachen Anwaltszwang (auch für Verfahren über den Umgang oder die elterliche Sorge). Davon ist nur der Versorgungsausgleich ausgenommen.
Mehr zum Scheidungsverfahren erfahren Sie hier:
Das Wichtigste zur anwaltlichen Erstberatung
Grundsätzlich gilt: Je komplexer der eigene Sachverhalt ist, je mehr Rechtsfragen zu klären sind, je mehr Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Einkommensquellen existieren und je enger die wirtschaftliche Verflechtung der Partner ist, desto wichtiger ist eine anwaltliche Beratung.
Hingegen kann von einer anwaltlichen Erstberatung abgesehen werden, wenn Sie sich „im Guten“ trennen, keine schwierigen Sach- und Rechtsfragen zu klären sind, Sie sich über die Regelung der Trennungsfolgen weitgehend einig sind und einen für beide Seiten guten wirtschaftlichen Kompromiss gefunden haben.
Welche Unterlagen Sie zur anwaltlichen Beratung mitbringen sollten, können Sie hier nachlesen:
Welche Tätigkeiten umfasst die anwaltliche Hilfe noch?
Anwaltliche Tätigkeiten im Fall einer Trennung/Scheidung
Die anwaltliche Hilfe umfasst...
- Erstberatung und weitere Beratungen
- außergerichtliche Vertretung
- Unterstützung bei einvernehmlichen Lösungen und Ausarbeitung rechtssicherer Vereinbarungen
- Vertretung vor Gericht
Der Vergütungsanspruch der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts hängt davon ab, welche Aufgaben im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit übernommen werden. Daher ist es wichtig, sich hierüber möglichst frühzeitig Klarheit zu verschaffen und im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung nach den Kosten zu fragen.
Die anwaltliche Hilfe umfasst verschiedene Tätigkeiten
Anwaltliche Beratung
An die anwaltliche Erstberatung kann sich ein Beratungsauftrag mit einer Vergütungsvereinbarung anschließen, bei dem über einen längeren Zeitraum alle offenen Rechtsfragen geklärt und Konflikte zwischen den ehemaligen (Ehe-)Partnern gelöst werden. In komplizierten Fällen mit schwierigen rechtlichen Problemen oder bei starken Konflikten zwischen den Eltern kann der Beratungsaufwand hoch sein, was sich auf den Vergütungsanspruch auswirkt. Zu beachten ist, dass Sie bei einer reinen Beratung nicht von Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt nach außen hin vertreten werden.
Nach einer Trennung kommt es zudem nicht selten vor, dass im Laufe der Zeit neue Sach- und Rechtsfragen entstehen oder getroffene Vereinbarungen aufgrund neuer Verhältnisse geändert werden müssen. So kann es sein, dass Umgangsregelungen an die Wünsche der Kinder anzupassen oder Unterhaltsvereinbarungen aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse zu aktualisieren sind. Gerade in Trennungsfällen mit Kindern begleiten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Mandantinnen und Mandanten häufig über längere Zeiträume.
Außergerichtliche Vertretung
Bei der außergerichtlichen Vertretung geht es um die Wahrung Ihrer Interessen gegenüber dem ehemaligen Partner außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt tritt hierbei offiziell als Ihre Vertretung nach außen hin auf und übernimmt alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu gehören vor allem der (fristwahrende) Schriftverkehr mit dem ehemaligen Partner zur Klärung und Anmeldung von Ansprüchen, aber auch die Ausarbeitung von Vereinbarungen. Bei Bedarf führt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt mit Ihnen zusammen außergerichtliche Verhandlungstermine mit der Gegenseite (sog. Vierergespräche) oder Gespräche mit dem Jugendamt durch.
Gerichtliche Vertretung
Vor dem Familiengericht besteht in manchen Verfahren ein Anwaltszwang (Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich), während man in Sorge- und Umgangsverfahren selbst vor Gericht (ohne anwaltliche Vertretung) handeln kann, wenn diese Verfahren nicht mit dem Scheidungsverfahren verbunden sind (sog. Scheidungsfolgesachen). Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich auch in einem Sorge- oder Umgangsverfahren vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten zu lassen. Denn die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt wird Ihre Interessen in das Verfahren einbringen und dafür sorgen, dass nichts übersehen wird.
Mehr zur anwaltlichen Vertretung in Sorge- und Umgangsverfahren erfahren Sie hier:
Was sind die Vorteile einer anwaltlichen Beratung?
Vorteile anwaltlicher Beratung
Nach einer Trennung mit gemeinsamen Kindern kommt es häufig vor, dass zahlreiche schwierige Fragen zu klären und diese oft emotional belastend sind. Zudem geht es nicht selten um wichtige wirtschaftliche Folgen der Trennung, die für die kommenden Jahre von erheblicher Bedeutung sein können. In dieser Situation bietet die anwaltliche Beratung mehrere Vorteile:
- Fachexpertise und Erfahrung
- rechtssichere Auskünfte und Beratung im konkreten Einzelfall
- psychologische Unterstützung und organisatorische Entlastung
Bei rechtlichen Fragen in Bezug auf eine Trennung kann eine anwaltliche Beratung weiterhelfen
Ist eine gemeinsame anwaltliche Beratung nach einer Trennung möglich?
Voraussetzungen gemeinsamer Beratung
Eine gemeinsame Beratung beider Eltern durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sie können eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen und diesen dann anweisen, die Beratung in Gegenwart Ihres ehemaligen Partners vorzunehmen. Der nicht vertretene Partner wird zu Beginn darauf hingewiesen, dass er sich jederzeit selbst an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden und alle Gesprächsinhalte prüfen lassen kann. Im Rahmen der Darstellung der Rechtslage werden die Fragen beider Eltern beantwortet. Lassen sich gemeinsame Interessen herausarbeiten und gelingt es, eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, kann dies in eine Art Mediation münden, bei der z. B. eine Lösung für die Betreuung und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern sowie für weitere Trennungsfolgen erarbeitet wird.
Vorteile gemeinsamer Beratung
- emotional weniger belastend
- geringerer Kostenaufwand
- zügigere Klärung der regelungsbedürftigen Fragen
- größere Flexibilität bei der Regelung von Trennungs- oder Scheidungsfolgen gegenüber gerichtlichen Entscheidungen
Keine gemeinsame Beratung bei widerstreitenden Interessen
Wenn widerstreitende Interessen auftreten, ist eine gemeinsame anwaltliche Beratung beider Partner nicht (mehr) möglich. Tritt ein unauflösbarer Konflikt auf, darf die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt für keine der beiden Seiten in der Sache weiter tätig sein. Daher lassen sich viele Rechtsanwälte auch nicht auf die Möglichkeit einer gemeinsamen Beratung ein.
Eine gemeinsame Beratung ist unter bestimmten Bedingungen möglich
Welche Wirkungen haben Vereinbarungen, die mit anwaltlicher Hilfe geschlossen wurden?
Außergerichtliche Lösungen
In vielen Fällen können außergerichtliche Lösungen das bieten, was auch durch ein Urteil des Familiengerichts erreicht werden kann. Gleichzeitig sind außergerichtliche Vereinbarungen passgenauer auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten, können mehrere Angelegenheiten miteinander verbinden und Lösungen für künftige Veränderungen vorsehen. Außergerichtliche Vereinbarungen beruhen auf der Freiwilligkeit beider Seiten und bieten die Möglichkeit, einen fairen Kompromiss auszuhandeln. Wird eine außergerichtliche Vereinbarung für vollstreckbar erklärt, können vereinbarte Zahlungen ebenso wie bei einem gerichtlichen Urteil zwangsweise durchgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für Unterhalts- oder sonstige Zahlungsansprüche, nicht jedoch für Vereinbarungen zur elterlichen Sorge, zur Aufteilung der Betreuung oder zum Umgang, die deshalb auch nur ausnahmsweise von Rechtsanwälten ausgearbeitet werden.
Außergerichtliche Lösungen können in einer schriftlichen Vereinbarung niedergelegt werden
Außergerichtliche Vereinbarungen in verschiedenen Bereichen
Außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt
Die Höhe von Unterhaltsansprüchen kann mit anwaltlicher Hilfe ermittelt werden. Die Unterhaltshöhe und die weiteren Zahlungsmodalitäten können in einer individuell zugeschnittenen Vereinbarung mit dem anderen Elternteil und ehemaligen Partner festgelegt werden. Unterhaltsvereinbarungen sollten titutliert werden, damit diese zwangsweise durchgesetzt werden können, wenn der Unterhaltspflichtige zu einem späteren Zeitpunkt nicht bezahlt. Beim Kindesunterhalt und beim Betreuungsunterhalt von Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren, kann der ermittelte Unterhaltsanspruch kostenlos beim Jugendamt tituliert werden. Bei der Titulierung von Ehegattenunterhalt fallen hingegen Kosten an. Diese Vorgehensweise ist deutlich einfacher und finanziell günstiger als die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens, bei dem das Familiengericht den Unterhalt festsetzt. In Unterhaltssachen haben Regelungen, die mithilfe von Anwälten erarbeitet werden, daher eine große Bedeutung.
Mehr zu Vereinbarungen zum Kindesunterhalt erfahren Sie hier:
Außergerichtliche Vereinbarungen zum Umgang, zur Betreuung und elterlichen Sorge
Außergerichtliche Vereinbarungen zum Umgang oder zur Aufteilung der Betreuung sind Selbstverpflichtungen der Eltern, so dass Verstöße keine unmittelbaren Folgen haben. Die Ausarbeitung einer solchen Vereinbarung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ändert daran nichts.
Umgangsvereinbarungen der Eltern sind nur vollstreckbar , wenn sie durch einen gerichtlichen Beschluss anerkannt sind. Allerdings kann man dem Familiengericht eine mit anwaltlicher Hilfe ausgearbeitete Umgangsvereinbarung vorlegen. Diese wird häufig besser auf die individuellen Verhältnisse zugeschnitten sein, als eine spontane Einigung der Eltern im gerichtlichen Verfahren. Aber auch dann, wenn dem Gericht eine anwaltlich ausgearbeitete Elternvereinbarung zum Umgang vorgelegt wird, wird das Kind vor der Billigung der Vereinbarung durch das Gericht angehört. Daher bietet es sich an, eine Umgangsvereinbarung nach einer Beratung durch das Jugendamt oder anderen Beratungsstellen zunächst ohne anwaltliche Hilfe zu schließen und sich erst dann an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn es zu Konflikten zwischen den Eltern kommt und die Vereinbarung nicht mehr eingehalten wird. Dann kann mit anwaltlicher Hilfe eine gerichtliche und damit vollstreckbare Umgangsregelung erwirkt werden. Ähnliches gilt auch für Vereinbarungen zur geteilten Betreuung (Wechselmodell).
Mehr zu Umgangsvereinbarungen im Residenzmodell oder zu Betreuungsvereinbarungen im Wechselmodell erfahren Sie hier:
Eine Änderung bei der elterlichen Sorge , beispielsweise die Übertragung der Gesundheitssorge für das Kind auf einen Elternteil, ist ohne eine gerichtliche Entscheidung nicht möglich. Hingegen können Ausübungsvereinbarungen zur elterlichen Sorge und Sorgerechtsvollmachten auch außergerichtlich vereinbart werden. Diese werden von Eltern auch häufiger als Umgangsvereinbarungen mit anwaltlicher Hilfe errichtet.
Welche Kosten fallen für die anwaltliche Tätigkeit an?
Gesetzlich vorgeschriebene oder vereinbarte Vergütung
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt nicht eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Vergütungsvereinbarungen haben häufig Stundensätze zum Gegenstand. Dann richtet sich die Vergütung rein nach dem zeitlichen Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit. Wird nach dem RVG abgerechnet, dann ist dort jeweils festgelegt, welche Gebühren in welcher Höhe für die anwaltliche Tätigkeit abgerechnet werden können. Gebühren entstehen für die anwaltliche Beratung, für die außergerichtliche Vertretung (Geschäftsgebühr und bei Abschluss einer Vereinbarung eine Einigungsgebühr) sowie für die gerichtliche Vertretung (Verfahrens- und Terminsgebühr sowie bei Abschluss eines Vergleichs vor Gericht eine Einigungsgebühr), zuzüglich Auslagenpauschalen. Anfallende Gebühren können auch teilweise miteinander verrechnet werden.
Zu beachten ist, dass sich die Gebühren jeweils auf einen Gegenstand beziehen, der einen bestimmten Streit- und Verfahrenswert hat. Mehrere Gegenstände (beispielsweise Kindesunterhalt und Umgang) werden grundsätzlich gesondert abgerechnet. Stehen die Gegenstände in einem inhaltlichen Zusammenhang (z. B. Konflikte über die elterliche Sorge und den Umgang) und werden sie in der anwaltlichen Tätigkeit auch zusammen behandelt, kann die Abrechnung mehrerer Gegenstände zusammen erfolgen. Dies ist dann günstiger als bei einer getrennten Abrechnung.
Da die Berechnung der Anwaltsvergütung kompliziert und von vielen, häufig erst künftig auftretenden Umständen abhängig ist, lässt sich die Höhe der Gesamtkosten zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit oft nur grob abschätzen. Dennoch sollte darüber beim ersten Gespräch mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt gesprochen werden.
Beispiel für anfallende Kosten
Die Eltern eines 14-jährigen Kindes trennen sich. Beide Eltern sind berufstätig, das Kind lebt nach der Trennung beim Vater. Die Eltern streiten sich über die Höhe des von der Mutter zu zahlenden Kindesunterhalts und über den Umfang des Umgangs der Mutter mit dem Kind. Der Vater sucht eine Rechtsanwältin auf und lässt sich zum Kindesunterhalt beraten. Danach beauftragt er die Anwältin, den Kindesunterhalt zu berechnen und gegenüber der Mutter geltend zu machen. Die Mutter stimmt der Berechnung zu und erstellt wie gefordert beim Jugendamt eine vollstreckbare Urkunde über den Zahlungsanspruch in Höhe von 493 €. Über den Umfang des Umgangs der Mutter besteht weiter Streit zwischen den Eltern. Nachdem die Mutter einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht eingereicht hat, begleitet die Anwältin den Vater zum Umgangstermin vor Gericht. Das Verfahren endet mit einem Vergleich, den das Gericht billigt, so dass die Umgangsregelung ebenfalls vollstreckbar ist.
Vergütungsanspruch der Rechtsanwältin nach dem RVG
(Stand: 1.1.2023)
1. Kinderunterhalt (außergerichtliche Tätigkeit der Anwältin) | |
---|---|
a) Geschäftsgebühr (inklusive Erstberatung in Höhe von 190 €) | 585 € |
b) Auslagenpauschale | 20 € |
Gesamt: |
605 € |
2. Umgangsverfahren (Tätigkeit der Anwältin vor Gericht) | |
---|---|
a) Verfahrensgebühr | 361,40 € |
b) Terminsgebühr | 333,60 € |
c) Einigungsgebühr | 278 € |
d) Auslagenpauschale | 20 € |
Gesamt: | 993 € |
Rechtsschutzversicherung im Familienrecht
Rechtsschutzversicherungen, die auch das Familienrecht umfassen, kommen eher selten vor. Die Deckung der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung setzt voraus, dass bei Abschluss der Versicherung ein entsprechender Tarif vereinbart wurde. Dazu sollte man sich die eigene Versicherungspolice anschauen und gegebenenfalls bei der Versicherung nachfragen. Zu klären ist auch, ob eigene Selbstbehalte vereinbart wurden.
Erstberatungen werden teilweise – aus Kulanz – erstattet. Wenn familienrechtliche Streitigkeiten ausnahmsweise versichert sind, wird aber meist nur ein beschränkter Kostenschutz gewährt (häufig besteht eine Obergrenze zwischen 500 € und 2.000 € pro Gegenstand).
Kostenübernahme durch Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe
Personen mit keinem oder geringem Einkommen wird in den Flächenbundesländern außergerichtlich Kostenschutz durch einen sog. Beratungshilfeschein gewährt (in den Stadtstaaten muss man dagegen zur Öffentlichen Rechtsauskunft gehen). Dieser muss beim lokalen Amtsgericht beantragt werden. Der Beratungshilfeschein deckt nur die außergerichtlichen Kosten. Hier ist eine Selbstbeteiligung von derzeit 15 € vorgesehen.
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann Kostenschutz durch sog. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, wenn man kein oder ein geringes Einkommen hat, die Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat und deren Verfolgung nicht mutwillig ist. Der Kostenschutz beschränkt sich aber auf die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten, die einem auferlegt werden. Anwaltskosten der anderen Seite, zu deren Tragung man verpflichtet werden kann, werden nicht durch die Verfahrenskostenhilfe abgedeckt.
Mehr zur Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe erfahren Sie hier:
Quellen & Links
Mehr zum Thema
Hier finden Sie Informationen zu Quellen der Inhalte dieser Seite und Links zu vertiefenden Informationen.
Quellen
Als Quellen wurden unter anderem verwendet:
Grandel, M., Stockmann, R. (2021). Stichwortkommentar Familienrecht. Materielles Recht, Verfahrensrecht. Alphabetische Gesamtdarstellung. Nomos.
Osthold, F. (2022). (Erst-)Beratung und außergerichtliche Korrespondenz. In: Garbe, R., Oelkers, H., Diehl, G. (Herausgeber), Praxishandbuch Familiensachen, Band 1, Teil 4. Deubner Verlag.
Weitere Informationen
Links zum Thema:
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (Stand: 2023)
Bei der Suche nach einer geeigneten anwaltlichen Vertretung helfen Ihnen die Seiten der lokalen Rechtsanwaltskammern weiter.
Elternvereinbarungen
zum Umgang und Wechelmodell
Bestimmte Bereiche der Elternverantwortung können durch eine Elternvereinbarung ausgestaltet werden. Mehr zu Elternvereinbarungen und deren Verbindlichkeit erfahren Sie auf der folgenden Unterseite.
Sorge- und Umgangsverfahren
Gerichtliche Lösung des Elternkonflikts
Wenn eine außergerichtliche Lösung des Elternkonflikts nicht gelingt, bleibt noch der Gang zum Familiengericht. Hierbei kann Sie Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kompetent unterstützen. Alles Wissenswerte zu Sorge- und Umgangsverfahren erfahren Sie hier.
Akteure vor dem Familiengericht
Wichtigte Akteure neben der anwaltlichen Vertretung
An einem Verfahren vor dem Familiengericht können verschiedene Akteure beteiligt sein. Auf der folgenden Unterseite werden die Akteure in familiengerichtlichen Verfahren und ihre Aufgaben vorgestellt.