Elterliche Erwerbstätigkeit
aktualisiert am 09.10.24 von Antonia Birkeneder, PD Dr. Christina Boll, Dennis Wolfram
Familiensoziologie und Familienökonomie, Deutsches Jugendinstitut MünchenWas erwartet Sie auf dieser Seite?
Hier erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Orientierung auf der Seite
- Erwerbstätigkeit während der Partnerschaft
- Erwerbstätigkeit nach einer Trennung oder Scheidung
- Wie hängen Betreuung und Erwerbstätigkeit zusammen?
- Welche Vorteile bringt eine Erwerbstätigkeit mit sich?
Orientierung auf der Seite
Innerhalb einer Partnerschaft bzw. Ehe fallen verschiedene Familienaufgaben an, umso mehr, wenn gemeinsame Kinder zu betreuen sind. Oft sind beide Elternteile zu ungleichen Teilen für Kindererziehung, Haushalt und das Familieneinkommen zuständig. Dabei sind es häufiger Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben, um den Großteil der Betreuungsaufgaben zu übernehmen und ihrem Partner so eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen. Mit einer Trennung bzw. Scheidung fallen jedoch sowohl das Partnereinkommen als auch gewisse finanzielle Vorteile weg, z. B. die Familienversicherung in der Krankenkasse. Umso wichtiger ist es, dass beide Elternteile nach der Trennung finanziell auf eigenen Füßen stehen können. Dies ist oftmals nur durch eine umfangreiche Erwerbstätigkeit möglich.
Nach einer Trennung kommt der eigenen Erwerbstätigkeit eine noch höhere Bedeutung zu
Eine Übersicht über spannende Fakten, wie sich Mütter und Väter vor und nach einer Trennung in der Ausgestaltung ihrer Erwerbstätigkeit unterscheiden, kann als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden:
Erwerbstätigkeit während der Partnerschaft
Es gibt verschiedene Wege, wie Eltern die Aufgabe der Erwerbsarbeit untereinander aufteilen können. Entweder ist eine Person alleinig für die Erwirtschaftung des Familieneinkommens zuständig oder die Aufgabe wird auf beide Personen verteilt – zu gleichen oder zu ungleichen Teilen. Wie das „typische“ Erwerbsverhalten von Eltern aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden dargestellt werden.
Gewisse Erwerbsmuster sind typisch für Eltern in Paarbeziehungen
Regionale Unterschiede in der Aufteilung der Erwerbsarbeit
Erwerbskonstellationen von Paaren mit minderjährigen Kindern im Haushalt, Ost- und Westdeutschland, 2021
Wie sich Paare, die mit minderjährigen Kindern im Haushalt leben, die Erwerbsarbeit untereinander aufteilen, unterscheidet sich deutlich zwischen Ost- und Westdeutschland.
1. Männer in Westdeutschland sind häufiger alleinverdienend
Während in Ostdeutschland im Jahr 2021 nur bei 15,2 % der Paare mit minderjährigen Kindern der Mann alleinverdienend war, lag der Wert in Westdeutschland bei 26,9 %.
2. Frauen in Ostdeutschland arbeiten in höherem Umfang
In Ostdeutschland sind häufig entweder beide Partner in Vollzeit erwerbstätig (31,0 %) oder die Frau verdient mit mehr als 28 Stunden pro Woche hinzu (30,0 %). In Westdeutschland treten diese Kombinationen nur in 10,4 % bzw. 11,6 % der Fälle auf. Ein Zuverdienst der Frau mit einer Stundenanzahl zwischen 15 und 27 Stunden zur Vollzeiterwerbstätigkeit des Mannes kommt hingegen in Westdeutschland mit 24,4 % häufiger vor als in Ostdeutschland mit 9,0 %.
3. Kaum geringfügige Beschäftigung bei Frauen in Ostdeutschland
Eine geringfügige Beschäftigung (sog. Minijob) ist bei Frauen in Ostdeutschland kaum verbreitet. In Westdeutschland leben immerhin 8,8 % der Paare in der Konstellation, dass der Mann in Vollzeit arbeitet, während die Frau marginal beschäftigt ist. Das kann problematisch sein, da diese Form der Erwerbstätigkeit, anders als oft vermutet, nur selten eine Brücke in reguläre Beschäftigung darstellt (siehe Infobox).
4. Männer arbeiten hauptsächlich in Vollzeit
Sowohl in Ostdeutschland als auch in Westdeutschland arbeitet ein Großteil der Männer in Paarbeziehungen in Vollzeit. In 13,3 % (Ostdeutschland) bzw. 18,1 % (Westdeutschland) der Fälle liegt eine andere Konstellation vor, zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile oder die Frau als Alleinverdienerin.
Vorsicht bei der Aufnahme eines Minijobs
Folgende Aspekte sollten Sie bedenken, wenn Sie überlegen, eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen:
- Bei geringfügigen Beschäftigungen mit einem Verdienst von maximal 538 € im Monat (Stand 2024) werden keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Deshalb wird auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben.
- Zudem wird nicht in die Kranken- und Pflegeversicherung eingezahlt, weshalb sich aus der Beschäftigung kein entsprechender Versicherungsschutz ergibt.
- Wenn Sie sich entscheiden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, erwerben Sie Rentenansprüche. Diese sind aufgrund des geringen Gehalts ebenfalls begrenzt. Entscheiden Sie sich, nicht einzuzahlen, erwerben Sie gar keine Ansprüche.
- In den meisten Fällen stellt ein Minijob keine Brücke in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar.
Unterschiede in der Aufteilung der Erwerbsarbeit nach Familienstand
Erwerbskonstellation von Paaren mit minderjährigen Kindern im Haushalt nach Familienstand, Westdeutschland, 2021
Wie sich Paare, die mit minderjährigen Kindern im Haushalt leben, die Erwerbsarbeit untereinander aufteilen, unterscheidet sich in Westdeutschland zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren.
1. Bei nicht verheirateten Paaren arbeiten häufig beide in hohem Umfang
Bei 9,8 % der verheirateten Paare mit minderjährigen Kindern gehen beide Personen einer Tätigkeit in Vollzeit nach. Für die Gruppe der nicht miteinander Verheirateten liegt dieser Wert immerhin bei 14,9 %. Auch ein relativ hoher Zuverdienst der Frau (zwischen 28 und 36 Wochenstunden) kommt bei nicht verheirateten Paaren häufiger vor als bei verheirateten Paaren – in 14,1 % statt 11,2 % der Fälle im Jahr 2021.
2. Verheiratete Frauen verdienen häufiger mit wenigen Wochenstunden zu
Verheiratete Mütter in Westdeutschland arbeiten sehr häufig (25,1 %) mit zwischen 15 und 27 Wochenstunden zu (nicht verheiratete Frauen: 18,6 %). In 9,5 % der Fälle gehen verheiratete Mütter sogar lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nach. Diese Form der Erwerbstätigkeit kommt nur bei 3,1 % der nicht verheirateten Frauen vor, deren Partner eine Vollzeittätigkeit ausüben.
3. Kein Unterschied im Anteil der männlichen Alleinverdiener
Gleichauf liegen die beiden Gruppen (verheiratete und nicht verheiratete Paare mit minderjährigen Kindern im Haushalt) im Anteil der alleinverdienenden Männer, mit 26,8 % (verheiratete Paare) bzw. 27,2 % (nicht verheiratete Paare).
Mütterliche Erwerbstätigkeit: Die Rolle des Bildungsabschlusses
Mütterliche Erwerbstätigkeit nach Bildungsabschluss, 2021
Westdeutschland
Ostdeutschland
Ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeführt wird, unterscheidet sich zwischen Müttern mit verschiedenen Bildungsabschlüssen und nach Region.
1. Mütter mit niedrigem Bildungsabschluss sind häufig nicht erwerbstätig
Mütter, die einen niedrigen Bildungsabschluss (höchstens mittlere Reife ohne Lehre) aufweisen, sind sowohl ist Ostdeutschland als auch in Westdeutschland sehr viel häufiger nicht erwerbstätig (53,2 % bzw. 55,2 % im Jahr 2021) als Mütter mit mittlerem (Lehre oder (Fach-)Hochschulreife) oder hohem (mindestens Hochschulstudium oder Meister) Bildungsabschluss (18,1 % bzw. 28.0 %).
2. Mit höherem Bildungsabschluss wird ein höherer Wochenstundenumfang wahrscheinlich
Mit der Höhe des Bildungsabschlusses sinkt in beiden Landesteilen der Anteil an Müttern, die sich in geringfügiger Beschäftigung befinden. Stattdessen macht eine höherwertige Ausbildung eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit wahrscheinlicher.
3. Mütter in Ostdeutschland arbeiten in höherem Umfang als Mütter in Westdeutschland
Vor allem in Westdeutschland gehen sehr viele Mütter, die einen hohen Bildungsabschluss erreicht haben, einer Teilzeitbeschäftigung nach (46,4 %). In Ostdeutschland üben diese Mütter ihren Beruf öfter in Vollzeit aus (38,5 % statt 18,6 % in Westdeutschland), so wie auch die ostdeutschen Mütter in den anderen beiden Bildungskategorien öfter in Vollzeit arbeiten als westdeutsche Mütter (mittlere Bildung: 34,2 % statt 11,8 %; niedrige Bildung: 17,4 % statt 8,7 %).
Der Erwerbsumfang von Müttern in Paarbeziehungen unterscheidet sich nach erreichtem Bildungsabschluss
Erwerbsunterbrechungen nach der Geburt
Vor allem Mütter übernehmen oft den Großteil der Fürsorge-Arbeit
Erwerbstätigkeit nach einer Trennung oder Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung muss das eigene Erwerbsverhalten unter Umständen an die neue Situation angepasst werden. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen Müttern und Vätern. Während bei Männern eher selten eine Veränderung des Erwerbsverhaltens nach einer Trennung stattfindet, gehen Mütter häufig in höherem Umfang als zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Wie sich die Zusammenhänge im Detail gestalten, wird im Folgenden beschrieben.
Voller Schreibtisch
Erwerbsverhalten von Vätern nach Trennung oder Scheidung
Arbeitsmarktintegration
Da Väter schon vor der Trennung in den meisten Fällen in Vollzeit gearbeitet haben, ist es ihnen problemlos möglich, auch nach der Trennung voll im Arbeitsmarkt integriert zu bleiben.
Geringere Betreuungsaufgaben
Väter müssen weitaus seltener Anstrengung unternehmen, um berufliche und Betreuungspflichten unter einen Hut zu bringen – nach der Trennung wohnen die Kinder meistens bei ihren Müttern und wenn Kinder beim Vater wohnen, sind sie oft bereits älter. Aber auch die wenigen Väter, die sehr junge Kinder alleine erziehen, sind oft in hohem Umfang berufstätig.
Erwerbsverhalten von Müttern nach Trennung oder Scheidung
Alleinerziehende Mütter arbeiten häufiger und mehr als Mütter in Paarfamilien
1. Frauen haben einen hohen Spielraum, ihre Erwerbstätigkeit nach Trennung auszuweiten
Da die Erwerbsbeteiligung von Müttern vor der Trennung oft geringer war als die der Väter, haben sie einen größeren Spielraum, diese zu erweitern oder überhaupt eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Im Jahr 2021 waren alleinerziehende Mütter etwas häufiger berufstätig als Mütter in Paarfamilien (71,2 % statt 67,2 %).
2. Westdeutschland: Große Unterschiede im Erwerbsumfang
Ein deutlicher Unterschied in Bezug auf den Arbeitsumfang, also die gearbeiteten Wochenstunden, zeigt sich vor allem in Westdeutschland. Unter allen berufstätigen alleinerziehenden Müttern sind dort nur 11,8 % mit weniger als 20 Stunden pro Woche beschäftigt, bei den berufstätigen Müttern in Paarfamilien liegt der Anteil mit 25,1 % mehr als doppelt so hoch. In diesen Zahlen spiegelt sich wider, dass Mütter in Paarfamilien öfter die Rolle der Zuverdienerin einnehmen, während alleinerziehende Mütter häufig selbst für ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen sorgen müssen. Fast ein Drittel der berufstätigen alleinerziehenden Mütter in Westdeutschland arbeitet in Vollzeit (über 36 Stunden), fast ein weiteres Drittel vollzeitnah (29 bis 36 Stunden).
3. Ostdeutschland: Kaum Unterschiede im Erwerbsumfang
In Ostdeutschland gibt es kaum Unterschiede im Erwerbsverhalten alleinerziehender Mütter und jener in Paarhaushalten.
Analysen, die mit Daten ausschließlich ehemals verheirateter Frauen aus Westdeutschland durchgeführt wurden, bestätigen diese Ergebnisse. Sie zeigen, dass viele Frauen im Scheidungsverlauf eine reguläre Beschäftigung aufnehmen, der Anteil an Frauen in geringfügiger Beschäftigung dafür zurückgeht. Zudem konnte beobachtet werden, dass Frauen schon im Vorhinein die Trennung vorhersehen und ihren Erwerbsumfang nach oben anpassen, noch bevor es zur Scheidung kommt.
Finanzielle Eigenverantwortung nach Trennung und Scheidung
Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform 2008
Im Jahr 2008 gab es eine umfassende Reform des Unterhaltsrechts. Die neuen Regelungen nehmen vor allem geschiedene Mütter weit stärker in die Verantwortung, durch eine eigene Erwerbstätigkeit für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Mehr Informationen zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt finden Sie im Bereich "Trennung rechtlich durchdenken".
Alleinerziehende Mütter können oft nicht so viel arbeiten, wie sie gerne würden
1. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten als Grund für nicht realisierte Erwerbstätigkeit nach Trennung
Alleinerziehende Mütter gehen häufiger einem Job nach, und auch ihr Stundenvolumen höher ist als das von Müttern in Paarfamilien. Trotzdem gelingt es ihnen häufig nicht, ihre Wunscharbeitszeit umzusetzen. Fast ein Viertel von ihnen gibt an, eigentlich mehr arbeiten zu wollen. In dieser Hinsicht ist die Doppelbelastung von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit zu nennen. So gaben in einer Befragung 31 % der berufstätigen Alleinerziehenden mit Wunsch nach höherem Arbeitsumfang an, ihre Berufstätigkeit nicht ausweiten zu können, da sie keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden. Waren die Kinder noch unter sechs Jahre alt, sagten dies sogar 60 %.
2. Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit vor Trennung als Grund für nicht realisierte Erwerbstätigkeit nach Trennung
Doch auch wenn die Kinder schon älter sind, können alleinerziehende Mütter eine gewünschte Vollzeiterwerbstätigkeit oft nicht realisieren. So gaben 48 % der Befragten mit Kindern über 12 Jahren an, dass eine Ausweitung der Beschäftigung auf Vollzeit aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Hier spielt mit rein, dass Mütter, im Gegensatz zu Vätern, sowohl während der Partnerschaft als auch nach deren Ende weniger stark in den Arbeitsmarkt eingebunden waren und sie somit oft schlechtere Chancen auf eine Vollzeitstelle haben. Insbesondere wenn lange Familienpausen eingelegt wurden oder Minijobs für längere Zeit als Hauptjob ausgeübt wurden, erschwert dies Müttern nach einer Trennung oder Scheidung die berufliche Wiedereingliederung und Erzielung existenzsichernder Einkommen.
Erwerbstätigkeit schützt vor finanziellen Schieflagen
Erwerbstätigkeit schützt alleinerziehende Mütter vor wirtschaftlichen Schieflagen
Erwerbstätige alleinerziehende Mütter schätzen ihre wirtschaftliche Lage besser ein als solche, die keinen Beruf ausüben. Dass es ihnen wirtschaftlich gut ginge, kann ein Drittel der berufstätigen Mütter von sich behaupten, bei den nicht berufstätigen Müttern sind es nur halb so viele. Stattdessen geben diese vermehrt an, dass sie sich wirtschaftlich einschränken müssen (38 % statt 22 %) oder sogar, dass sie kaum wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen (17 % statt 2 %). Generell steigt die Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen mit der Höhe des Erwerbsumfangs an.
Wie hängen Betreuung und Erwerbstätigkeit zusammen?
Die eigene Berufstätigkeit ist das beste Mittel, um eine Abhängigkeit von staatlichen Leistungen und von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils zu vermeiden. Betreuungsverpflichtungen und Berufstätigkeit unter einen Hut zu bekommen, ist aber nicht immer einfach. Hier ist auch nach der Trennung die Zusammenarbeit beider Elternteile gefragt.
Nach der Trennung müssen sich Eltern darauf einigen, wer zu welchen Anteilen die gemeinsamen Kinder betreut. Auch wenn das Residenzmodell gelebt wird, kann und soll der andere Elternteil in die Betreuungsarbeit eingebunden sein. Das ist besonders wichtig, wenn die Kinder noch sehr klein sind. Denn in dieser Zeit ist es besonders schwierig, die Betreuung in einer Kita in einem Umfang sicherzustellen, der es dem hauptsächlich betreuenden Elternteil erlaubt, einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachzugehen. Vor allem Mütter, die nach ihrer Trennung mit den Kindern zusammenleben, arbeiten häufig nur wenige Stunden pro Woche. Werden alleinerziehende Eltern gefragt, wer die Hauptverantwortung für das Kind bzw. die Kinder aus der früheren Partnerschaft übernimmt, geben 90 % der Alleinerziehenden mit Teilzeitjobs oder stundenweiser Beschäftigung an, dies selbst zu tun. Unter nicht berufstätigen Alleinerziehenden sind es sogar 93 %.
Eine gute Zusammenarbeit der Eltern auch nach der Trennung ist wichtig
Gleichzeitig macht der Erwerbsumfang den größten Unterschied bei der Frage, ob eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit gelingt. Dies ist insbesondere für Mütter, die rund 9 von 10 Alleinerziehenden stellen, oft eine Herausforderung. Bei unter 15 Arbeitsstunden pro Woche schaffen dies nur 55 % der hauptsächlich betreuenden und erwerbstätigen Mütter. Ab 28 Arbeitsstunden pro Woche sind es schon 97 %. Zudem erwachsen aus einer Erwerbstätigkeit, im Gegensatz zu empfangenen Kindesunterhaltsleistungen, eigene Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind umso höher, je umfangreicher die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Es lohnt sich also, diese Aspekte mitzudenken, wenn die Betreuungszeit zwischen den getrennten Elternteilen vereinbart wird.
Dabei ist auch Folgendes zu beachten: Eine gleichmäßige Aufteilung der Betreuung hat mehrere Konsequenzen. Erstens fließt zwischen den Elternteilen meist weniger Barunterhalt, weil sich beide ja die Betreuung der Kinder hälftig teilen. Dies bedeutet zweitens aber auch, dass beide Elternteile ein Kinderzimmer und im Alltag benötigte Ausstattungen für das Kind bzw. die Kinder vorhalten müssen. Dies kann das Wechselmodell zu einem teuren Modell machen. Allerdings ermöglicht die umfängliche Betreuungsunterstützung des anderen Elternteils in der Regel eine intensivere Erwerbstätigkeit mit höherem Verdienst, aus dem die höheren Aufwendungen bestritten werden können. So schätzen Mütter, die ein asymmetrisches oder symmetrisches Wechselmodell praktizieren, ihre eigene finanzielle Lage besser ein als Frauen, die ihre Kinder im Residenzmodell betreuen. Dies ist auch auf ihre höhere Wochenarbeitszeit zurückzuführen. Im Gegensatz fällt es Müttern im Residenzmodell häufig schwer, ihre ökonomische Situation nach der Trennung zu verbessern.
Es bleibt im Einzelfall zu prüfen, mit welchem Betreuungsmodell die Familie – Eltern und Kinder – am besten leben kann. Denn das ist nicht nur eine Frage der finanziellen Ressourcen, sondern auch der Wünsche und Bedürfnisse der Eltern und Kinder. Rat und Unterstützung bei der Auswahl des für Sie geeigneten Modells finden Sie im Bereich "Fair trennen & gemeinsam erziehen".
Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
Seit dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anspruch darauf, in einer Tageseinrichtung betreut zu werden. Für Kinder bis drei Jahre kann dieser Anspruch auch durch die Betreuung in einer Kindertagespflegeeinrichtung eingelöst werden . Wenn Sie es trotz Bemühungen nicht schaffen, einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind zu bekommen, wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Die Rechtsansprüche gelten ohne Ausnahme, also auch unabhängig davon, ob Eltern berufstätig sind oder nicht.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der ersten bis vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben
.
Welche Vorteile bringt eine Erwerbstätigkeit mit sich?
Eine eigenständige Erwerbstätigkeit, die von möglichst nicht zu langen Unterbrechungen geprägt und im Umfang an die aktuellen Familienaufgaben sowie an die Betreuungssituation angepasst ist, empfiehlt sich für Mütter ganz unabhängig vom Partnerzusammenhang generell aus verschiedenen Gründen.
Eine kurze Liste, in der die wichtigsten Vorteile einer eigenständigen Erwerbsarbeit zusammengefasst werden, kann als PDF-Dokument gespeichert und ausgedruckt werden:
1. Finanzielle Unabhängigkeit
- Mütter können durch eine eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen, dass sie von staatlichen Transferzahlungen und Zahlungen des Ex-Partners unabhängig sind. Transferleistungen stellen lediglich eine grundsätzliche Absicherung der Existenz dar, der Lebensstandard ist allerdings stark eingeschränkt. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch den Ex-Partner besteht nur sehr eingeschränkt. Beim Kindesunterhalt besteht ein hohes Risiko, dass dieser nicht gezahlt wird.
- Eine finanzielle Unabhängigkeit ist nicht nur ein „gutes Gefühl“, sie hilft zudem auch, Familienarmut zu verhindern. Das Risiko, von Armut betroffen zu sein, ist für erwerbstätige im Vergleich zu nicht erwerbstätigen alleinerziehenden Frauen weniger als halb so groß. Auch der Altersarmut können Mütter durch ihre Erwerbstätigkeit vorbeugen, da durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.
Eine umfangreiche Erwerbstätigkeit ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit
2. Nichtfinanzielle Vorteile
Soziale Kontakte entstehen häufig am Arbeitsplatz
- Eine Erwerbstätigkeit bringt den Müttern auch Vorteile, die über die finanzielle Komponente hinausgehen. Die Tage und Wochen sind von einem strukturierten Ablauf geprägt. Das ist auch für die Kinder günstig. Man kann sich gemeinsam auf Urlaub oder die Ferien freuen und diese Zeit besonders gestalten. In vielen Berufen bietet der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen soziale Kontakte, die helfen, Einsamkeit vorzubeugen und eventuell sogar soziale Unterstützung – auch für die Familie – zu sichern.
- Durch eine Erwerbstätigkeit wird das Gefühl vermittelt, eine Aufgabe zu haben und gebraucht zu werden, wodurch Selbstvertrauen und Selbstbestätigung gewonnen werden können. Zudem finden gewisse Aktivitäten, wie Kino- und Konzertbesuche oder die regelmäßige Ausübung von Sport, öfter statt, wenn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Dies lässt ein Gefühl von sozialer Teilhabe entstehen, über die Verrichtung der Erwerbsarbeit hinaus.
3. Einfluss auf die Kinder
- Eine Erwerbstätigkeit der Mütter kann sich auch positiv auf die Kinder auswirken. Das verringerte Armutsrisiko kommt ihnen ebenso wie den Müttern selbst zugute. Die Kinder profitieren auch deshalb, weil weniger Geldsorgen oft mit einem besseren Verhältnis zwischen Mutter und Kind einhergehen.
- Geht eine Erwerbstätigkeit der Mutter mit einem höheren Selbstbewusstsein einher, strahlt dies auch auf die Kinder aus. Und nicht nur Selbstbewusstsein kann „weitergegeben“ werden. Mit einer Erwerbstätigkeit leben Mütter ihren Kindern eine aktive und selbstverantwortliche Lebensgestaltung vor. Es konnte gezeigt werden, dass Jugendliche einen höheren Erwerbsumfang von Müttern befürworten, wenn ihre eigene Mutter erwerbstätig ist.
- Kinder können am mütterlichen Vorbild lernen, dass sich berufliche Ambitionen umsetzen lassen und sich Anstrengungsbereitschaft auszahlt. Außerdem können sie schon früh Einblicke in die Arbeitswelt bekommen und gewisse Verhaltensweisen übernehmen, zum Beispiel in der Art der Problembewältigung. Das kann auch im Schulalltag hilfreich sein. Generell deuten empirische Studien darauf hin, dass eine substanzielle Erwerbseinbindung von Müttern mit einem höheren Bildungserfolg von Schulkindern einhergeht als wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, und zwar über den Effekt hinaus, der durch das höhere Einkommen zustande kommt.
Kinder lernen am Vorbild ihrer Eltern
Natürlich sind auch Väter in dieser Vorbildrolle wichtig, jedoch kommt es insbesondere mit Blick auf Geschlechterrollen auch auf die Vorbildrolle der Mutter an. Inwieweit Frauen, wenn sie (kleine) Kinder haben, erwerbstätig sind, Haushalts- oder Betreuungsaufgaben übernehmen, prägt die Vorstellungen, die die Kinder als junge Erwachsene zu diesen Themen haben. Je mehr Hausarbeit Mütter übernehmen und je mehr sie einer Aufgabenverteilung nach traditionellen Geschlechterrollen zustimmen, desto mehr sind ihre Kinder – vor allem die Töchter – davon überzeugt, dass Haushaltstätigkeiten in der Verantwortung der Mutter liegen.
Quellen & Links
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Quellen
Quellen:
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Weitere Informationen
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/minijob
Informationen zu Minijobs, Link zu Webseite, geprüft am 07.10.22
Einkommen
Komponenten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen
Einen hohen Stellenwert bei der Bestreitung des Lebensunterhalts nach einer Trennung nimmt das Arbeitseinkommen ein. Dies unterscheidet sich oft zwischen Männern und Frauen. Armutsrisiken hängen jedoch auch davon ab, welche anderen Einkommensquellen einem Haushalt zur Verfügung stehen.
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Anspruch, Höhe und Probleme
Eltern sind ihren Kindern gegenüber in jedem Fall unterhaltspflichtig. Geldleistungen werden jedoch häufig nicht oder nicht in voller Höhe erbracht. Viele betroffene Eltern nehmen in diesem Fall Unterhaltsvorschuss in Anspruch.
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System der Alterssicherung in Deutschland und Zusammenhang mit Trennung bzw. Scheidung
In Deutschland gibt es verschiedene Säulen der Alterssicherung. Die wichtigste ist die gesetzliche Rentenversicherung. Frauen erlangen durchschnittlich weniger Rentenansprüche als Männer. Ihr Risiko für Altersarmut wird durch Trennung oder Scheidung verstärkt.
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